

Herbert Vanicek
2500 Baden, Trostgasse 17
Tel. 02252-42300 / Fax: DW20
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Ich plane die Durchführung eines Volksbegehrens ...
Für ein Volksbegehren sind etwa 8.000 Unterstützungserklärungen und die Hinterlegung von ca. 2.500,- Euro aufzubringen.
Spenden bitte auf das Konto
Sparkasse-Pottenstein
K-Nr: 00001134360 - Blz 20245
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Volksbegehren zum Schutz von Kindern und Nichtrauchern |
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Liebe Freunde!
Vor längerer Zeit habe ich begonnen mich dafür einzusetzen, ein Volksbegehren zum Schutz der Kinder und der Nichtraucher zu initiieren. Meine Idee war, militanten Rauchern und nicht minder militanten Nichtrauchern einen Weg der Mitte aufzuzeigen. Hatte doch der Schutz von Kindern bei meinen Bemühungen absolute Priorität. - Leider musste ich zur Kenntnis nehmen, dass radikale Forderungen offensichtlich eher Gehör finden als Kompromiss-Angebote.
Dieser Tatsache musste ich Tribut zollen, konnte ich bislang doch nur 163 statt der notwendigen 8.000 beglaubigte Unterschriften für mein Volksbegehren erhalten. Weil es mir nicht um mein Ego geht, sondern um die Sache, habe ich mich entschlossen, auf meiner Seite www.volksbegehr.at einen Link zu www.nichtraucheninlokalen.at zu setzen.
Damit haben Sie die Wahl:
- Wollen Sie eigentlich die Seite "VOLKSBEGHEREN - NICHT RAUCHEN IN LOKALEN" aufrufen und sind nur irrtümlich auf meine Seite gekommen - dann klicken Sie bitte HIER:
www.nichtraucheninlokalen.at
- Wollen Sie aber tatsächlich mein Volksbegehren unterstützen - dann bleiben Sie bitte auf dieser Seite und verfahren Sie wie nachfolgend angeführt.
Danke!

Mir ist durchaus bewusst, dass ein radikales Verändern von durch Jahrzehnte, ja sogar Jahrhunderte gewohnten Verhaltensmustern zu Irritationen führen muss.
Damals wusste man allerdings noch nicht, so wie heute, von der tödlichen Gefahr, die durch das Passivrauchen ausgeht.
Radikalität ist aber das einzige Mittel um bei Gefahr in Verzug für Leib und Leben, Schaden der durch das Passivrauchen verursacht wird, hintan halten zu können.
Dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist , steht außer Zweifel.
Niemand käme auf die Idee, Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr, auf freiwilliger Basis zu verlangen.
Auch vor der Einführung der Anschnallpflicht gab es Proteste und zwischenzeitlich wird das Anschnallen nicht mehr als Eingriff in die persönliche Freiheit verstanden. Noch dazu, weil die persönliche Freiheit des Rauchers, sicher hinter den Interesse der Freiheit des Nichtrauchers steht, vor Belästigung und Schädigung des Rauchers geschützt zu werden.
Daher dient das "Wischiwaschi" hinsichtlich der Freiwilligkeit beim Nichtraucherschutz nur der Lobby uneinsichtiger und geschäftlicher Interessen wahrender Gruppierungen und damit zum Hinauszögern der dringend überfälligen Maßnahmen.
Ich will nicht diskutieren, weil (fast) alle Diskussionen am Kern des Problems vorbei gehen und der Ansatz schon falsch ist.
Niemand käme auf die Idee, es der Freiwilligkeit des Einzelnen zu überlassen, ob er einem anderen Menschen Schaden zufügen darf oder nicht!
Daher ist es auch ein Unsinn jemand abstimmen zu lassen, ob man eine Körperverletzung machen darf oder nicht.
Eine Abstimmung darüber ob in Lokalen auf freiwilliger Basis die Raucher geschützt werden oder nicht, ist daher strikt abzulehnen.
Es sollte nicht davon gesprochen werden, dass
- Nichtraucherzonen - sondern dass allenfalls Raucherzonen zu schaffen wären.
- der Schutz vor Körperverletzung Verhandlungssache sein kann. Beim Schutz vor Körperverletzung kann es keine Toleranz geben.
- nicht der militant ist, der belästigt und/oder geschädigt wird, sondern der, der rücksichtslos in Gegenwart von Nichtrauchern und hier vor allem vor Kindern, raucht.
- bestimmten Gruppen (Gastronomie) die Freiwilligkeit beim Schutz vor Rauchern zugestanden wird.
Vielmehr sollte gesetzlich durchgesetzt werden dass
- es jedem Lokalbetreiber mit Gasträumen unter 60m2 freigestellt ist,
sein Lokal als:
a) Nichtraucherlokal
b) Raucherlokal
c) sowohl als Nichtraucher- als auch als Raucherlokal zu führen
- die Wahl der Betriebsart ist so kundzutun ist, dass jeder präsumtive Gast dies vor Eintritt ins Lokal erkennen kann.
- bei der Festlegung zum Nichtraucher- als auch als zum Raucherlokal die Räumlichkeiten deutlich zu kennzeichnen und baulich so zu trennen sind, dass von den Räumlichkeiten für Raucher, eine Rauchbelästigung unmöglich ist.
- für den Fall b) + c) allfällige dort beschäftigte Mitarbeiter durch entsprechende Maßnahmen und/oder Vorkehrungen geschützt zu werden. Kindern ist in den für Raucher reservierten Räumlichkeiten der Zutritt zu verwehren.
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Die Zeit ist reif!
Die Zeit ist reif, endlich den Erkenntnissen der Wissenschaften im
Hinblick auf die Gefährlichkeit des Passivrauchens Rechnung zu
tragen und klare Verhältnisse zu schaffen.
Die Zeit ist reif zu Handeln, statt sich in uferlosen und aberwitzigen
Diskussionen zu verlieren.
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Klare faire Regelungen!
Kein Ausspielen von Emotionen,
von Rauchern gegen Nichtrauchern und umgekehrt!
Alle die sich in Österreich schon bisher bemüht haben, in dieser
Materie etwas zu (ver)ändern sind eingeladen, meine basisdemokratische
Anstrengung zu unterstützen.
Gemeinsam können wir eine Änderung der derzeitigen Situation
herbeiführen. Bitte Unterstützen Sie daher dieses Volksbegehren.
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Ich plane daher die Durchführung eines Volksbegehrens!
Für ein Volksbegehren sind etwa 8.000 Unterstützungserklärungen und die Hinterlegung von ca. 2.500,- Euro aufzubringen.
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